Brandschutzfenster und Brandschutztüren — Fensterbau Ogurcan

Brandschutzfenster & Brandschutztüren — fachgerecht montiert

Baulicher Brandschutz rettet Leben. Brandschutzfenster und Brandschutztüren verhindern im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch und sichern Flucht- und Rettungswege. Wir liefern und montieren Brandschutz-Elemente in den Feuerwiderstandsklassen F30, F90, T30 und T90 — normgerecht und mit der erforderlichen Dokumentation. Ob Neubau, Sanierung oder Nachrüstung: Wir beraten Sie zu den Anforderungen.

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Feuerwiderstandsklassen — F30, F90, T30, T90 erklärt

Die Zahl hinter dem Buchstaben gibt die Minuten an, die das Element einem Feuer standhält:

  • F30 Fenster: 30 Minuten Feuerwiderstand — häufig in Wohngebäuden und Gewerbe gefordert
  • F90 Fenster: 90 Minuten Feuerwiderstand — für Brandwände und erhöhte Anforderungen
  • T30 Türen: 30 Minuten Feuerwiderstand — Standard-Brandschutztür für Flure und Treppenhäuser
  • T90 Türen: 90 Minuten Feuerwiderstand — für besonders schutzbedürftige Bereiche

Welche Klasse vorgeschrieben ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, dem Brandschutzkonzept und der Nutzungsart des Gebäudes.

Brandschutzfenster — Feuer draußen halten

Brandschutzfenster bestehen aus speziellen Brandschutz-Verglasungen und verstärkten Rahmenprofilen. Im Brandfall bläht sich eine transparente Schutzschicht in der Verglasung auf und bildet einen wärmedämmenden Schild. So bleibt das Fenster über den geforderten Zeitraum formstabil und rauchdicht.

Einsatzbereiche:

  • Fenster in Brandwänden und Gebäudetrennwänden
  • Fassaden mit Abstandsflächenunterschreitung
  • Flure und Treppenhäuser
  • Gewerbe- und Industriegebäude

Wir liefern Brandschutzfenster in Kunststoff-, Aluminium- und Stahlrahmen — je nach Anforderung und Optik.

Brandschutztüren — Flucht- und Rettungswege sichern

Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten. Jede Brandschutztür muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) besitzen und nach den Vorgaben des Herstellers montiert werden — andernfalls erlischt die Zulassung.

Wir montieren:

  • T30-Türen (einflügelig und zweiflügelig) für Flure, Treppenhäuser, Keller
  • T90-Türen für Räume mit erhöhtem Brandrisiko
  • Rauchschutztüren (RS) als Ergänzung — dicht gegen Rauch, auch ohne Feuerwiderstand

Alle Türen werden mit Montageprotokoll und Übereinstimmungserklärung übergeben.

Brandschutz nachrüsten — auch im Bestand

Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder behördlichen Auflagen müssen bestehende Gebäude häufig brandschutztechnisch nachgerüstet werden. Wir prüfen den Ist-Zustand, beraten zu den geforderten Widerstandsklassen und liefern passende Brandschutz-Elemente.

Typische Nachrüstungs-Szenarien:

  • Einbau von T30-Türen in Mehrfamilienhäusern nach Modernisierung
  • Brandschutzfenster in Grenzbebauung
  • Rauchschutztüren in Fluren und Treppenhäusern
  • Ertüchtigung bestehender Türen zu Brandschutztüren (wo technisch möglich)

Normen, Zulassung & Dokumentation

Brandschutz-Elemente unterliegen strengen Vorschriften. Wir achten auf die normgerechte Montage und liefern die vollständige Dokumentation:

  • Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des jeweiligen Elements
  • Übereinstimmungserklärung nach Landesbauordnung
  • Montageprotokoll mit Nachweis der fachgerechten Installation
  • Kennzeichnung (Typenschild) am Element

Diese Unterlagen sind bei Bauabnahmen und Versicherungsfällen unverzichtbar.

Häufige Fragen zum Brandschutz

Wann ist eine Brandschutztür Pflicht?

In Mehrfamilienhäusern sind Brandschutztüren typischerweise im Treppenhaus, an Kellerabgängen und zwischen Brandabschnitten vorgeschrieben. In Gewerbe- und Sonderbauten ergeben sich die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept. Wir beraten Sie zu den konkreten Vorgaben für Ihr Gebäude.

Kann ich eine normale Tür durch eine Brandschutztür ersetzen?

Ja, in den meisten Fällen. Die Zarge muss allerdings für Brandschutz-Türblätter geeignet sein. Bei ungeeigneten Zargen tauschen wir Tür und Zarge als Komplett-Set — so ist die Zulassung gewährleistet. Wir prüfen den Einbaubereich vor Ort.

Gibt es auch Brandschutzfenster, die man öffnen kann?

Ja. Es gibt Brandschutzfenster mit Dreh- oder Kippfunktion. Diese verfügen über eine automatische Feststellanlage, die das Fenster im Brandfall selbsttätig schließt. Im Normalbetrieb lassen sich die Fenster ganz normal öffnen und schließen.

Brandschutz für Ihr Gebäude?

Wir beraten Sie zu den vorgeschriebenen Widerstandsklassen und übernehmen die fachgerechte Montage mit vollständiger Dokumentation.

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