
Baulicher Brandschutz rettet Leben. Brandschutzfenster und Brandschutztüren verhindern im Ernstfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch und sichern Flucht- und Rettungswege. Wir liefern und montieren Brandschutz-Elemente in den Feuerwiderstandsklassen F30, F90, T30 und T90 — normgerecht und mit der erforderlichen Dokumentation. Ob Neubau, Sanierung oder Nachrüstung: Wir beraten Sie zu den Anforderungen.
Jetzt beraten lassenDie Zahl hinter dem Buchstaben gibt die Minuten an, die das Element einem Feuer standhält:
Welche Klasse vorgeschrieben ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, dem Brandschutzkonzept und der Nutzungsart des Gebäudes.
Brandschutzfenster bestehen aus speziellen Brandschutz-Verglasungen und verstärkten Rahmenprofilen. Im Brandfall bläht sich eine transparente Schutzschicht in der Verglasung auf und bildet einen wärmedämmenden Schild. So bleibt das Fenster über den geforderten Zeitraum formstabil und rauchdicht.
Einsatzbereiche:
Wir liefern Brandschutzfenster in Kunststoff-, Aluminium- und Stahlrahmen — je nach Anforderung und Optik.
Brandschutztüren (Feuerschutzabschlüsse) verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten. Jede Brandschutztür muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) besitzen und nach den Vorgaben des Herstellers montiert werden — andernfalls erlischt die Zulassung.
Wir montieren:
Alle Türen werden mit Montageprotokoll und Übereinstimmungserklärung übergeben.
Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder behördlichen Auflagen müssen bestehende Gebäude häufig brandschutztechnisch nachgerüstet werden. Wir prüfen den Ist-Zustand, beraten zu den geforderten Widerstandsklassen und liefern passende Brandschutz-Elemente.
Typische Nachrüstungs-Szenarien:
Brandschutz-Elemente unterliegen strengen Vorschriften. Wir achten auf die normgerechte Montage und liefern die vollständige Dokumentation:
Diese Unterlagen sind bei Bauabnahmen und Versicherungsfällen unverzichtbar.
In Mehrfamilienhäusern sind Brandschutztüren typischerweise im Treppenhaus, an Kellerabgängen und zwischen Brandabschnitten vorgeschrieben. In Gewerbe- und Sonderbauten ergeben sich die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept. Wir beraten Sie zu den konkreten Vorgaben für Ihr Gebäude.
Ja, in den meisten Fällen. Die Zarge muss allerdings für Brandschutz-Türblätter geeignet sein. Bei ungeeigneten Zargen tauschen wir Tür und Zarge als Komplett-Set — so ist die Zulassung gewährleistet. Wir prüfen den Einbaubereich vor Ort.
Ja. Es gibt Brandschutzfenster mit Dreh- oder Kippfunktion. Diese verfügen über eine automatische Feststellanlage, die das Fenster im Brandfall selbsttätig schließt. Im Normalbetrieb lassen sich die Fenster ganz normal öffnen und schließen.
Wir beraten Sie zu den vorgeschriebenen Widerstandsklassen und übernehmen die fachgerechte Montage mit vollständiger Dokumentation.